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Beim Ankuppeln muß die Kugel am Pkw deutlich in die Kupplung am Anhänger einrasten, anschließend mit Abreißseil sichern.

Elektrik anschließen, Beleuchtungs – und Blinkerkontrolle durchführen

Reifendruck – im kalten Zustand am Pkw und Anhänger kontrollieren.

Zum Verzurren des Bootes stets Gurte mit Gurtstrammer verwenden.

Das Boot muß fest auf den Kielrollen lagern, die seitlichen Bootsauflagen dürfen nur stützende, niemals tragende Funktionen haben.

Der Propeller des Z – Antriebes oder Aussenborders muß wirksam verkleidet und gegen spitzes Herausragen geschützt sein.

Die zulässige Stützlast sollte nicht weniger – aber keinesfalls mehr – als der maximal erlaubte Wert betragen.

Die maximale Anhängerlast des Pkw und das zulässige Gesamtgewicht des Trailers dürfen nicht überschritten werden. Nachwiegen lassen und Wiegekarte bei eventuellen Kontrollen vorzeigen.

Das Boot darf während der Trailerfahrt nicht in einen Gepäcktransportrer umfunktioniert werden.

Kommt ein Gespann ins Schleudern, verhindert nur sofortiges Vermindern der Geschwindigkeit ein weiteres Aufschaukeln und somit schlimmere Folgen.

Nicht vergessen: Der Kurvenradius des angehängten Trailers ist immer kleiner als der des ziehenden Wagens.   

Trailer bis 3,5 t müssen alle 2 Jahre, Trailer darüber jedes Jahr zu TÜV oder DEKRA.

Die Kfz – Versicherung schließt Schäden ein, die durch den Trailer verursacht werde, solange er mit dem Zugfahrzeug verbunden ist. Bei Auslandsreisen wird für den Trailer eine eigene grüne Versicherungskarte fällig.

Vorschriften für den Trailertransport: 

Höchstgeschwindigkeit : 80 km/ h      Maximale Gesamtlänge des Gespanns : 18.00 m

Maximale Länge Anhang : 12.00 m     Maximale Höhe : 4.00 m    Maximale Breite : 2.55 m

Boot und Ausrüstung dürfen 1,50 m über die Schlussleuchten hinausragen